("Dichtheitsprüfung" von Abwasseranlagen)
Verpflichtung für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Demnach müssen Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) betrieben und unterhalten werden*.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 mit Änderung vom 01.August 2013, als PDF*
*Quelle: www.lanuv.nrw.de
|
|