UVV-Prüfung nach DGUV 214-016/017 // Absetz- und Abrollmulden
Ab sofort!
- Wir prüfen Ihre Absetz- und Abrollmulden nach DGUV (ehem. Regel 114-010/BGR 186)
Sprechen Sie uns unverbindlich an und erhalten die "UVV" für Ihre Container.
BEG WG/ BEG NWG: Anpassung der Fördergelder / Änderung der Förderprdukte der KFW / BAFA ab 15.08.22
Stand: 01.08.22
Die wichtigsten Änderungen:
- KFW - Einstellung des Förderprogramm der KFW-Kredivarianten für Einzelmaßnahmen wegen zu geringer Inanspruchnahme
(Die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA bleibt erhalten)
- KFW - Einstellung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 100 (261, 263, 264, 464)
Die Förderung für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 100 wird eingestellt, um anspruchsvollere Sanierungen anzureizen.
- KFW - Reduzierung der Fördersätze (261, 263, 264, 464)
Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude werden abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt.
- BAFA - Einstellung des iSfp Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung
(Für die Gebäudehülle bleibt der Bonus erhalten)
- BAFA - Herabsetzen von Zuschüssen BEG EM
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden allgemein angepasst.
Dies gilt sowohl für die Anlagentechnik, als auch für die Gebäudehülle.
Folgen Sie dem entsprechendem Link für weitere wichtige Informationen:
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Stufe 1 – Restart Neubau ab dem 20.04.2022
Stand: 06.04.22
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden.
Für diese Anträge zu Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Finanzierungszusagen für neue Anträge können erteilt werden, soweit und solange
dieser Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.
| | Quelle: www.energie-effizienz-experten.de |
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Stand: 22.02.2022
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle: KfW.de <<< Alle Informationen
Stand: 21.02.2022
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos unter: "KFW-bauen&sanieren"
KFW - EFFIZIENZHAUS
Alle Informationen zur sofortigen Stillegung des Förderprogramm und wie es weiter geht erhalten Sie unter folgendem Link:
KFW-INFO_EFFIZIENZHAUS <<<(hier klicken)
BAFA-ZUSCHUSS für Einzelmaßnahmen und iSfp
Die Förderprogramme für Zuschüsse des BAFA für Einzelmaßnahmen und für den individuellen Sanierungsfahprlan, bleiben unverändert bestehen und sind weiter gültig.
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