Aktuelles zum Thema

BAUEN   I   SANIEREN   I   ENERGIESPAREN

Wir haben unser Einzugsgebiet erweitert und sind nun, neben den bereits bekannten Standorten Netphen und Köln, jetzt auch in Düsseldorf "Dreischeibenhaus" - für Sie erreichbar.

UVV-Prüfung nach DGUV 214-016/017 // Absetz- und Abrollmulden

Ab sofort!

 

 

- Wir prüfen Ihre Absetz- und Abrollmulden nach DGUV (ehem. Regel 114-010/BGR 186)

Sprechen Sie uns unverbindlich an und erhalten die "UVV" für Ihre Container.

BEG WG/ BEG NWG: Anpassung der Fördergelder / Änderung der Förderprdukte der KFW / BAFA ab 15.08.22

Stand: 01.08.22

 

Die wichtigsten Änderungen:

- KFW - Einstellung des Förderprogramm der KFW-Kredivarianten für Einzelmaßnahmen wegen zu geringer Inanspruchnahme

  (Die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA bleibt erhalten)

 

- KFW - Einstellung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 100 (261, 263, 264, 464)
Die Förderung für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 100 wird eingestellt, um anspruchsvollere Sanierungen anzureizen.

 

- KFW - Reduzierung der Fördersätze (261, 263, 264, 464)
Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude werden abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt.

 

- BAFA - Einstellung des iSfp Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung

(Für die Gebäudehülle bleibt der Bonus erhalten)

 

- BAFA - Herabsetzen von Zuschüssen BEG EM
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden allgemein angepasst.

Dies gilt sowohl für die Anlagentechnik, als auch für die Gebäudehülle.

 

 

Folgen Sie dem entsprechendem Link für weitere wichtige Informationen:

>>>Link: BAFA EM BEG (Einzelmaßnahmen)

>>>Link: KFW (Kredite, Effizienzhaus)

BEG WG/ BEG NWG: Weiterentwicklung der BEG im Neubau (261/263/264, 461/463/464)

 

 

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Stufe 1 – Restart Neubau ab dem 20.04.2022

Stand: 06.04.22

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden.

Für diese Anträge zu Neubauvorhaben stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Finanzierungszusagen für neue Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.

­ ­ ­Quelle: www.energie-effizienz-experten.de
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Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet

Stand: 22.02.2022

Die Bundesregierung hat für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energie­effizienten Sanierung zum Effizienz­haus und für die Sanierung durch Einzel­maßnahmen stellen. Die Förder­bedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder einen Kauf­vertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Über eine künftige Förderung von energie­effizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Quelle: KfW.de <<< Alle Informationen

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet wieder

Stand: 21.02.2022

Die Bundesregierung hat für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Förder­mittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Infos unter: "KFW-bauen&sanieren"

KFW - EFFIZIENZHAUS

 

Alle Informationen zur sofortigen Stillegung des Förderprogramm und wie es weiter geht erhalten Sie unter folgendem Link:

KFW-INFO_EFFIZIENZHAUS   <<<(hier klicken)

 

 

BAFA-ZUSCHUSS für Einzelmaßnahmen und iSfp

 

Die Förderprogramme für Zuschüsse des BAFA für Einzelmaßnahmen und für den individuellen Sanierungsfahprlan, bleiben unverändert bestehen und sind weiter gültig.

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